
Die Reste einer ablesbaren Kulturlandschaft befinden sich in Kattenstroth im Westen
und Süden des heutigen Stadtteils.
Der überwiegende Teil der Landschaft ist überbaut.
Im Westen wird die heutige Stadtgrenze durch einen Streifen mit kleinen Wäldchen
zwischen der Herzebrocker Straße im Norden und der Bahnlinie im Süden begrenzt.
Er liegt westlich der Wapel, die 1822 noch die westliche Grenze der ehemaligen
Bauerschaft Kattenstroth bildete.
Zwischen Wapel im Westen, Dalke im Norden, Bahnlinie im Süden und Westfälischer
Klinik im Osten befindet sich ein anschliessender, weitgehend intakter Kulturlandschaftsbereich.
Entlang der Wapel befinden sich mehrere Hofstellen, die ein
regionaltypisches Erscheinungsbild haben. Weitere Hofanlagen liegen an der Buxelstraße.
Der Vergleich der Kulturlandschaftskarten zeigt, dass entlang der Buxelstraße auch
1822 mehrere Wäldchen vorhanden waren.
Ein zweiter Kulturlandschaftsbereich befindet sich südlich des Stadtrings Kattenstroth
bis zur Autobahnlinie.
Auf der ehemaligen Hofstelle Heithörster (Nr. 7) ist das Deelentorgestell des erhaltenswerten
Fachwerk-Haupthauses als Baudenkmal eingetragen. Weitere Hofanlagen
mit regionaltypischem Erscheinungsbild sowie einigen erhaltenswerten Gebäuden
liegen am Brüningsweg und am Brockweg.
Zwischen Kattenstrother Weg und Südring sowie Eichenallee und Bertelsweg hat
sich ein rechteckiger Landschaftsbereich erhalten, der in einigen Bereichen von
Baumreihen eingefasst ist. Zwei Hofanlagen mit regionaltypischem Erscheinungsbild
befinden sich auf der genannten Fläche. Diese ist, als letzter Rest der ehemals vorhanden
Kulturlandschaft, erhaltenswert.
Neben den eingetragenen Baudenkmälern, der denkmalwerten und erhaltenswerten
Bausubstanz sind die zuvor genannten, charakteristischen Elemente der Hofanlagen
schützenswert. Die schützenswerten Elemente lassen sich als Flächen-, Linien- und
Punktelemente beschreiben.
Als Punktelemente können alle erhaltenswerten Einzelgebäude und Hofanlagen
eingeordnet werden.
Diese Elemente sind, oft in Verbindung mit Grünelementen, flächenhaft in der Landschaft
verteilt.
Als substanzielle Verbindungselemente der Einzelgebäude und Hofstellen sind Wege
und Straßen sowie Bachläufe vorhanden. Diese verbindenden Linienelemente
verknüpfen die flächig angelegten Punktelemente miteinander.
Neben den historischen Gebäuden sind die Hofanlagen durch weitere,
charakteristische
Elemente geprägt. Dies sind die zumeist gerade Zufahrt zum Hof, die
Baumbegleitung
der Zufahrt durch eine Baumreihe oder eine Allee, die Eichenkränze um
die Hofstelle, die zumeist abgeschlossene Hofsituation und, falls
vorhanden, die Nähe des Hofs zu kleinen Wäldchen. Durch das
Zusammenwirken mehrerer der oben
genannten Punkte ergibt sich das regionaltypische Aussehen der
Hofstellen. Meistens
sind sie deutlich als Einheit in der Landschaft erkennbar.
Hofanlagen mit diesen charakteristischen Merkmalen, die als Einheiten in der Kulturlandschaft
ablesbar sind, wurden im GIS mit einem rosafarbenen Kreis gekennzeichnet.
Die Dalke ist der Fluss, an dem das Dorf Gütersloh entstanden ist.
Sein Verlauf markierte die Grenze der Bauerschaften Kattenstroth und Pavenstädt.
Zunächst siedelten sich an der Dalke einige Hofstellen an, u. A. der Meierhof zu Gütersloh,
die hier mehrere Mühlen betrieben. Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde
die Nähe zum Fluss auch von mehreren Gewerbebetrieben genutzt.
Im Osten liegen hier die Fabriken Greve & Güth sowie Güth & Wolf.
Der an der Dalke im Bereich der ehemaligen Weberei liegende Park setzt sich westlich
der Fabrik von Güth & Wolf entlang des Paul-Westerfrölke-Wegs fort.
Westlich der Hermann-Simon-Straße öffnet sich die Landschaft nach Westen und
das Flussbett der Dalke wird breiter.
Als grünes Linienelement mit historischer Bedeutung ist die Dalke mit ihren unbebauten
Uferzonen ein wichtiges, erhaltenswertes Element der Kulturlandschaft.
In dem westlich gelegenen Kulturlandschaftsbereich entsprechen die Kiebitz-, die
Buxel- und die Fritz-Blank-Straße noch weitgehend dem Wegeverlauf im Urkataster.
Auch der Verlauf von Rhedaer Straße und der Friedhofstraße folgt der historischen
Wegeführung von 1822.
Nahezu parallel zur Wegeführung der heutigen Rhedaer Straße durchquerte ab
1847 die Bahnlinie nach Bielefeld die Landschaft und teilte Kattenstroth in einen
nordwestlichen und einen südöstlichen Teil. Im Norden, nahe dem historischen
Zentrum von Gütersloh, durchschnitt die Bahnlinie ein verzweigtes Wegenetz. In der
Nähe zum "Dorf Gütersloh" waren hier mehrere Hofstellen anzutreffen.
Im Zuge der Veränderung der Verkehrswege um 1820 wurde auch die Straße Unter
den Ulmen ausgebaut (Wiedenbrücker Chaussee).
Nahezu sämtliche Hofstellen wurden im Norden von Kattenstroth durch den Bau von
Verkehrswegen im 19. Jahrhundert und durch die weitere dichte Bebauung des 20.
Jahrhunderts verdrängt.
Im südlich gelegenen Bereich waren 1822 keine ausgeprägten Wege vorhanden.
1879 - 1883 wurden die Chausseen nach Brockhagen und Verl / Neuenkirchen gebaut.
Der Verlauf der Neuenkirchener Straße entspricht der Wegeführung, die im
Urkataster abzulesen ist.
Bebauung
In der Nähe des Stadtzentrums sind an mehreren Straße historische Gebäude anzutreffen.
In der Feuerbornstraße, der Friedhofstraße, im oberen Teil der Neuenkirchener
Straße und Unter den Ulmen sind Denkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz
vorhanden.
Der Historisch geprägte Bereich 3 (siehe Abschnitt "Dorf Gütersloh") beinhaltet neben
einigen historischen Wohn- und Geschäftsbauten auch die Baudenkmäler Pankratiuskirche
und die Gebäude der ehemaligen Baumwollweberei Greve & Güth.
Die Gesamtanlage der Westfälischen Kliniken ist ein eingetragenes Baudenkmal.
Als übergang zwischen der vorhandenen Bebauung am Westring der Innenstadt
und der offenen Landschaft im Westen ist das Klinikgelände ein wichtiges, vermittelndes
Element zwischen "Stadt" und "Land".
Das im Sinne der "Gartenstadt" errichtete Klinikum besteht aus einer Vielzahl unterschiedlich
gestalteter Wohngebäude, die sich um freie Landschaftsteile gruppieren.
Die äußere Gestaltung der Gebäude ist zwar zumeist eher zurückhaltend, dennoch
wurden charakteristische Architekturelemente eingesetzt, um eine gestalterische
Vielfalt zu erreichen.
Auf dem Hof Große Buxel, Buxelstraße 145, befinden sich mehrere neue Hallengebäude,
die sich nicht in die vorhandene Hofstruktur einpassen.
Besonders die Anordnung und die Größe der Hallengebäude entsprechen nicht dem
regionaltypischen Baustil. Weitere verfremdende Elemente der Hofanlage sind die
an der Straße befindlichen Silobehälter und die großflächige Versiegelung der Flächen
an der Zufahrt zu den Hallen.
Bei zukünftigen Planungen ist ein möglicher Rückbau oder eine geänderte Anordnung
der Hallengebäude zu diskutieren. Die versiegelte Fläche könnte in einem solchen
Zusammenhang reduziert werden.
Eine Störung der Kulturlandschaft befindet sich an der Kreuzung Buxelstraße / Im
Füchtei. Es handelt sich um den Neubau eines Legehennenstalls, eine eingeschossige
Halle mit steilem, großem Pultdach und einer blauen Fassade.
Das Gebäude fügt sich nicht in die Bebauungsstruktur der Kulturlandschaft in Kattenstroth
ein. Weder Gebäudestellung, noch Dachform oder Fassadenfarbe fügen
sich in die Umgebung ein. Auch eine Begrünung im Bereich der Halle ist nicht zu
erkennen.
Zumindest eine Begrünung der Fassaden oder eine farbliche Einpassung in die Umgebung
(regionaltypische Bauweise mit Fachwerkkonstruktionen oder Ziegelbauweise)
wäre hier abzustimmen. Der Standort der Halle ist fraglich, da sie sich offensichtlich
in einem freien Teil des Außenbereichs befindet.
Auch das Gebäude Im Füchtei 143 steht ohne Bezug in der freien Landschaft.
Der Standort des Gebäudes ist daher fraglich, evtl. besteht ein Zusammenhang mit
dem Gebäude Im Füchtei 143 Wenn ja, so wäre eine größere Nähe zu dem Fachwerkgebäude
wäre wünschenswert, außerdem könnte durch Baum- und Heckenpflanzungen
eine Einheit geschaffen werden, die zudem noch einen Sichtschutz bieten
würde.
Die Bebauung entlang des Bahndamms hat zu einer starken, linearen Zäsur geführt.
Besonders das zwischen Wiedenbrücker Straße und Bahnlinie liegende Gewerbegebiet
trennt den nordwestlichen und den südöstlichen Teil von Gütersloh.
Auf dem Gelände und im Umfeld der Westfälischen Kliniken haben befinden sich
drei verfremdende Gebäude.
Bei dem Gebäude Fritz-Blank-Straße 147 (Wäscherei?) handelt es sich um ein zumeist
eingeschossiges Gebäude mit Flachdach. Das auf einem großflächigen
Grundriss errichtete Gebäude ist verputzt, der Dachrand ist mit Metallprofilen verkleidet.
Das Gebäude passt sich weder in der Grundrissform, noch in der Fassaden- oder
Dachgestaltung in die Umgebung ein.
Bei zukünftigen Planungen sind Neubauten entsprechend den gestalterischen Gegebenheiten
der Umgebung anzupassen.
Bei dem Gebäude Fritz-Blank-Straße 93 handelt es sich um ein mehrgeschossiges
Wohngebäude mit Flachdach.
Das Gebäude ist im Verhältnis zur Umgebungsbebauung zu hoch. Auch die Fassaden-
und Dachgestaltung entsprechen nicht der Umgebungsbebauung.
Besonders störend ist die räumliche Einbindung des Gebäudes in das Umfeld der
Westfälischen Klinik.
Noch störender wirkt das eingeschossige Gebäude mit Flachdach und Waschbetonfassaden,
das sich im Norden des Klinikgeländes befindet.
Hier ist ein (partieller) Rückbau oder eine Umgestaltung der Fassaden und eventuell
die Errichtung eines Satteldaches zu empfehlen.